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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Schlaganfall: das Aus für die Mobilität?

27.04.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Expertenrat ist wichtig, wenn Patienten sich wieder ans Steuer setzen wollen Nach einem Schlaganfall ist meist nichts mehr, wie es vorher war. Viele selbstverständliche Dinge im Leben sind nun unter Umständen nicht mehr möglich. Nicht nur ist die Beweglichkeit oft eingeschränkt, auch die Persönlichkeit ändert sich: Reaktionsminderung, Orientierungsprobleme, Aufmerksamkeitsstörungen, Wesensveränderungen und eingeschränkte Kritikfähigkeit können auftreten. Was das für Autofahrer bedeutet, weiß #userInhaber# von #userName#: „Ein Schlaganfall muss nicht heißen, dass man nie wieder hinters Steuer darf.“, erklärt der erfahrene Fahrlehrer. „Wichtig ist aber, die Entscheidung Experten zu überlassen: Zunächst muss die Fahrtauglichkeit von einem Facharzt überprüft werden. Der wird eventuell Maßnahmen wie zusätzliche Fahrstunden oder den Besuch beim Augenarzt oder Neurologen verordnen. Bei körperlichen Symptomen wie Lähmungen muss außerdem das Gutachten eines Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr eingeholt werden. Beide Gutachten legen Sie dann bei der Führerscheinstelle vor.“ Bei der Beurteilung wird genau abgewogen, welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat der Patient einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, eventuell mit Auflagen und Beschränkungen, wie z.B. nur Automatik-Wagen oder nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Vielleicht ist es nötig, das Fahrzeug umzurüsten, z.B. das Gaspedal nach links zu verlegen. Der Umbau muss danach von TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Vorsicht: Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden will und sich einfach so wieder ans Steuer setzt, macht sich strafbar und verliert außerdem den Versicherungsschutz. Auch mangelnde Aufklärung durch die behandelnden Ärzte schützt vor Strafe nicht. „Wer fahruntauglich ist, gefährdet im Straßenverkehr sich selbst und andere!“, warnt #userInhaber#. „Natürlich sind Arzt- und Behördengänge unbequem - aber nur so geht man auf Nummer Sicher.“ Nach dem Schlaganfall ändern sich das Körpergefühl und das Verhalten. „Patienten sollten daher unbedingt Fahrstunden nehmen, um wieder mehr Sicherheit zu gewinnen.“, so #userInhaber#. „Wenn es notwendig ist, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen oder mit dem umgebauten Auto einen Fahrtest abzulegen, bereitet ein Fahrlehrer Sie gezielt darauf vor.“ Alle wichtigen Informationen zum Thema Fahren nach dem Schlaganfall und zum Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userPostcode# #userCity#, #userStreet#

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Die Chemie muss stimmen!

20.03.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Qualität und Sympathie sollten bei der Fahrschulauswahl ganz oben stehen. Den Führerschein schnell, unkompliziert und möglichst auch noch günstig in der Tasche zu haben: Für viele Jugendliche sind dies die wichtigsten Kriterien zur Auswahl einer Fahrschule. Schnell wird dabei vergessen, dass die Ausbildung kein notwendiges Übel auf dem Weg zum Führerschein ist, sondern eine ganz wichtige Phase, die das Fahrverhalten des Schülers entscheidend prägt und zur späteren Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Bei der Auswahl einer Fahrschule sollte man deshalb vor allem auf Qualität achten. Kompetentes Personal – vielleicht sogar mit Zusatzqualifikationen, interessanter Unterricht, z.B. Kleingruppenarbeit statt theoretischer Monologe des Fahrlehrers, und Transparenz in Bezug auf Dauer, Kosten und Termine sprechen für eine hochwertige Ausbildung. „Eine gute Fahrschule braucht ihren Schülern nicht die Katze im Sack zu verkaufen“, meinen auch Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. Die Inhaber der Fahrschulen Fahrschule "Fit to drive" raten Führerschein-Anwärtern, sich genau zu erkundigen, bevor sie sich für eine Fahrschule entscheiden. „Die Fahrlehrer sollten einem sympathisch sein, das Unterrichtskonzept muss passen. Theorie-Schnupperstunden oder kostenlose Vorstellungsveranstaltungen sind gute Gelegenheiten, eine Fahrschule kennen zu lernen.“ Wichtig ist, nicht auf vermeintliche Schnäppchen-Angebote hereinzufallen. „Was nützen mir Dumpingpreise, wenn die Ausbildung das Ziel nicht oder nur schlecht erreichen läßt und ich deshalb wesentlich mehr Stunden benötige?“, bringt es Andreas Brökelmann und Andreas Klünker auf den Punkt. „Niedrige Kosten für die Fahrschüler bedeuten, dass auch die Schule sparen muss“, gibt er zu bedenken. „Wenn ich aber meine Fahrlehrer schlecht bezahle, sind diese auch wenig motiviert, ihren Job gut zu machen.“ Und das bedeutet im Zweifelsfall mehr Fahrstunden und ein höheres Risiko, durch die Prüfung zu fallen. Mit einem engagierten Fahrlehrer dagegen braucht der Schüler weniger Stunden und geht gut vorbereitet in die Prüfung. „Wir melden unsere Schüler erst zur Prüfung an, wenn wir sicher sind, dass sie es schaffen können“, betont Fahrlehrer Burkhard Brinkkötter. „Natürlich kann dann immer noch jemand einen schlechten Tag haben oder Nervenflattern bekommen. Aber wenn die Chemie zwischen Fahrlehrer und Schüler stimmt, ist das auf jeden Fall eine gute Voraussetzung, die Prüfung beim ersten Mal zu bestehen – und auch so spart man Geld.“ Die Fahrschule Fahrschule Fit to drive führt regelmäßig Schnupper-Veranstaltungen durch. Die nächsten Termine erhalten Interessenten bei Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.

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Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!

27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Deutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17. Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt. Für Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker ist das keine Überraschung. Der Fahrlehrer an der Fahrschule Fahrschule Fit to drive war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt er. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen. Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden. Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrer Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“ Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Hauptstraße 62 59269 Neubeckum oder über www.fittodrive.de.

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Drogen am Steuer: ein verbreitetes Vergehen!

29.01.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jeder vierte Unfall in Deutschland geschieht unter Medikamenteneinfluss Beim Thema „Drogen am Steuer“ denken die meisten Menschen an Marihuana, Kokain und ähnliche Substanzen. Und vergessen dabei das Naheliegende: die vielen Tabletten, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine und größere Wehwehchen schlucken. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß #userInhaber#, Fahrlehrer an der Fahrschule #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Medikamenteneinfluss. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass die Mittel, die sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen. Vor allem, wenn diese verschrieben wurden, wird dem Beipackzettel kaum noch Beachtung geschenkt. Doch sollte man lieber nicht darauf vertrauen, dass der Arzt extra auf Fahruntüchtigkeit hinweist, geht er doch im Zweifelsfall davon aus, dass der Patient sowieso das Bett hütet. Und nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Vorsicht geboten. „Hustensäfte, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, warnt #userInhaber#. „Deshalb ist die Winterzeit besonders gefährlich: Viele Menschen sind erkältet, die Sicht ist schlecht und die Straßen eventuell glatt. Mit einer Grippe einfach mal im Bett zu bleiben, ist daher gleich in doppelter Hinsicht besser für die Gesundheit.“ Ähnliches gilt für Schmerzmittel - besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten komplett verzichten“, rät daher Fahrlehrer #userInhaber#, „nicht nur vor oder während der Einnahme, sondern den ganzen Tag.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich außerdem auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss das Auto stehen gelassen werden. Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userEmail#.

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Die neue Theorieprüfung am PC: Nur das Schummeln wird schwerer!

18.12.2008 | FAHRSCHUL-WISSEN

Multimedia erschwert Manipulationen beim Erwerb des Führerscheins. Was längst europäischer Standard ist, hat endlich auch Deutschland erreicht: Nach erfolgreichen Pilotprojekten und dem Vorpreschen einiger Bundesländer soll die digitale Theorieprüfung für den Führerschein nun bis Anfang 2010 deutschlandweit eingeführt werden. Papierbögen gehören dann der Vergangenheit an. Das computergestützte System bietet zahlreiche Vorteile, von einer leichteren Durchführbarkeit der Prüfung bis zur deutlichen Erschwerung von Betrugsversuchen. Fahrschüler soll das neue System besser auf die realen Verkehrsbedingungen vorbereiten: Reines Auswendiglernen von Prüfungsbögen – oder gar das Benutzen von Lösungsschablonen – bringt sie nicht mehr weiter. Nur durch aktives Befassen mit den Fragen und durch Begreifen der Regeln können die per Zufallsfunktion ausgewählten Aufgaben am PC verstanden und gelöst werden. „Es hat Fälle gegeben, in denen Schüler sich einzelne Abbildungen oder das Aussehen gesamter Prüfungsbögen merkten und die Antworten einfach auswendig lernten“, berichtet Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker, Fahrlehrer der Fahrschule Fit to drive. „Am Computer ist das kaum noch möglich, denn nicht nur die Fragen werden nun immer wieder neu gemischt, sondern auch die dazugehörigen Bilder können jederzeit verändert werden.“ Weniger Unfälle, besonders bei jungen Fahranfängern, sind nur einer der positiven Effekte, mit denen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker rechnet. „Auch die Qualität des Theorieunterrichts verbessert sich“, ist er überzeugt. „Jeder Prüfling erhält ein Fehlerprotokoll ausgedruckt, das zeigt, wo seine persönlichen Schwächen liegen – aber auch dem Fahrlehrer zeigt, wie gut er den Unterrichtsstoff vermittelt hat und was er noch verbessern kann.“ Nicht nur bei der Auswertung der Testergebnisse ist das digitale Medium besonders schnell. Ändert sich etwas in der Straßenverkehrsordnung, können die 900 Fragen nun sofort angepasst werden, ohne dass tonnenweise veraltete Bögen eingestampft werden müssen. Ein weiteres großes Plus ist die Möglichkeit, die Sprache zu wechseln, was fremdsprachige Prüfungen sehr erleichtert. Und Prüflinge mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können auf Audio-Unterstützung umschalten. Das neue Verfahren gilt für alle Klassen und ist auf Deutsch und in den elf Fremdsprachen, die das System beherrscht, verpflichtend. Alle, die Angst vor der neuen Technik haben, kann Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker beruhigen: „Der Umgang mit den Geräten ist auch für ältere Menschen kinderleicht und eine vorgeschaltete kurze Einführung räumt die letzten Verständnisschwierigkeiten aus.“ Wer mehr erfahren möchte, kann sich an Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 wenden oder direkt in die Fahrschule kommen: Hauptstraße 62,59269 Neubeckum

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Anhänger-Initiative ruft zu Vorsicht auf!

28.11.2008 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Fahren von Gespannen kann schnell in einer Straftat enden Thorsten S. (Name geändert) fühlt sich vom Pech verfolgt: Kürzlich hat der Glasermeister aus #userCity# sich selbständig gemacht. Beim Ausliefern neuer Schaufensterscheiben für einen Kunden geriet er in eine Polizeikontrolle. Ergebnis: 6 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Was war passiert? Herr S. hatte für den Transport einen größeren Anhänger als sonst genutzt - zu groß, um das Gespann ohne besondere Fahrerlaubnis zu steuern. Denn mit seinem Führerschein der Klasse B aus dem Jahr 2000 darf er nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 ist für das Mitführen von Anhängern, die diese Kriterien nicht erfüllen, eine gesonderte Fahrerlaubnis der Klasse BE nötig. Ironie des Schicksals: Hätte Thorsten S. die Fahrprüfung zwei Jahre früher bestanden, hätte er noch einen alten Führerschein der Klasse III bekommen und dieses Problem nicht gehabt. Nun ärgert er sich, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Auch der Fahrzeughalter kann bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt - ob bewusst oder fahrlässig. #userInhaber# sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Initiative gestartet, um Autofahrer umfassend zu informieren und schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorzubereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät er. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Interessierte können sich im Rahmen der Anhänger-Initiative an der #userName# mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE ab sofort anmelden. Genauere Auskunft erteilt #userInhaber# telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet#, #userCity#. Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt.

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