Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Schnell und sicher zum Führerschein
21.09.2010 | FAHRSCHUL-WISSENBei der Entscheidung für eine Fahrschule sollte vor allem die Chemie stimmen Jugendliche zu guten und verantwortungsvollen Fahrern auszubilden, ist angesichts immer schnellerer Autos und komplizierterer Verkehrslagen heute wichtiger denn je. Deshalb kommt der Wahl der richtigen Fahrschule für den Nachwuchs große Bedeutung zu. Anstatt einfach nach dem scheinbar besten Angebot zu gehen, sollte man sich Zeit nehmen und sich zunächst ein persönliches Bild verschiedener Fahrschulen machen. Entscheidend ist, dass die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler stimmt. Denn wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, schenkt man natürlich auch seinen Worten keine große Beachtung. Schüler lernen dann zwar für die Prüfung, aber nicht fürs Leben. „Fahrschulen sollten immer kostenlose Probestunden anbieten, damit Interessierte nicht nur die Ausbilder, sondern auch die Art und Weise, wie der Stoff vermittelt wird, kennen lernen können“, erklären Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker von den Fahrschulen Fit to drive. „Jeder Mensch ist anders; was dem einen gefällt, damit kann der andere nichts anfangen. Deshalb ist auch nicht jede Fahrschule für jeden Fahrschüler geeignet.“ Und genauso braucht jeder Mensch unterschiedlich lange, bis er zur Prüfung bereit ist. Bei Angeboten à la „mit 20 Fahrstunden zum Führerschein“ sollten daher alle Alarmglocken läuten. „Wer so etwas verspricht, handelt verantwortungslos“, schüttelt Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker den Kopf. „Erkundigen Sie sich bei so einer Fahrschule doch mal nach den Durchfallquoten – die werden nicht gerade niedrig sein. Bei uns in der Fahrschule Fit to drive gilt das Prinzip: Zur Prüfung wird erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen. Und jeder bekommt genau so viele Fahrstunden, wie er dafür braucht.“ Die Fähigkeit, individuell auf jeden Schüler einzugehen, ist ein wichtiges Kriterium für einen guten Fahrlehrer. „Nur wer ihre Sprache spricht, kann junge Menschen zu verantwortungsvollen Fahrern ausbilden“, meint Fahrschulinhaber Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. „Bei einem persönlichen Gespräch, einer Theorie-Schnupperstunde und vielleicht noch dem Mitfahren bei einer Fahrstunde, ergibt sich ein gutes Bild von der persönlichen Chemie. Auf dieser Grundlage sollte man sich für eine Fahrschule entscheiden.“ Die Fahrschule Fit to drive bietet kostenlose Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch ihren Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum oder unter www.fittodrive.de
Mehr erfahren >Gute Ausbildung – gute Fahrt!
21.09.2010 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, dass Du bei uns richtig bist, weißt Du hoffentlich. Aber wie geht es Deinen Geschwistern, Freunden oder Mitschülern? Wissen sie, worauf es bei der Wahl der geeigneten Fahrschule ankommt? Wir schildern, was aus unserer Erfahrung wichtig ist. Um immer besser zu werden, brauchen wir Deine Erfahrungen, Vorschläge, Lob und Kritik. Deshalb freuen wir uns, wenn Du unseren Feedback-Bogen ausfüllst. Außerdem findest Du in diesem Newsletter wieder Kurioses und Spannendes aus der Welt des Fahrens Viel Spaß beim Lesen wünscht Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Ein Rausch kommt schneller als man denkt!
15.07.2010 | FAHRSCHUL-WISSENFahren unter Medikamenteinfluss kann den Führerschein kosten Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht so jeder vierte Verkehrsunfall. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass das Mittel, das sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen kann. Dem Beipackzettel wird häufig keine Beachtung geschenkt. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker, Inhaber der Fahrschulen Fit to drive. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Rund ein Fünftel aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Wer sich nach der Einnahme ans Steuer setzen will, sollte sich beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss man wohl oder übel auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Und das gilt auch schon für die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, wissen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten ganz verzichten“, raten die engagierten Fahrlehrer daher. „Und auch wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläschen bereits zuviel sein. Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer bekommen Sie bei Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter www.fittodrive.de oder direkt in den Fahrschulen, z.B. Fahrschule Fit to drive, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.
Mehr erfahren >Freie Fahrt in den Sommer!
29.06.2010 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, jetzt beginnt die schönste Zeit des Jahres – finden wir zumindest. Egal, ob Du Deine Freunde ins Auto lädst und an den nächsten See fährst oder ausschweifende Ausflüge mit dem Motorrad unternimmst: die sonnigen Tage solltest Du auf jeden Fall nutzen! Leider gibt es manchmal aber auch Probleme, die den Himmel verdunkeln. Und die können sogar bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Was Du dann tun kannst und wie Du es gar nicht erst so weit kommen lässt, erfährst Du ebenfalls in diesem Newsletter. Humor und Spannung kommen natürlich auch nicht zu kurz. Einen tollen Sommer wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Kriminell wider Willen
27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSENDas Fahren mit Anhänger kann schnell in einer Straftat enden Immer wieder landen Autofahrer in der Anhänger-Falle: Gewerblich oder privat steuern sie ein Gespann, geraten in eine Verkehrs-Kontrolle – und mit etwas Pech ist der Führerschein weg. Was ist geschehen? Der Anhänger oder das ganze Gespann haben die zulässige Gesamtmasse überschritten, ab der ein eigener Führerschein notwendig ist. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie schwere Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", wissen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker von den Fahrschulen Fit to drive zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche, wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Der Fahrzeughalter kann auch bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt – ob bewusst oder fahrlässig. Denn wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 dürfen Anhänger, die diese Kriterien nicht erfüllen, nur mit einer gesonderten Fahrerlaubnis der Klasse BE mitgeführt werden. „Viele ärgern sich hinterher, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben“, so die Erfahrung der drei Fahrlehrer. Die engagierten Ausbilder sehen hier dringenden Handlungsbedarf und haben deshalb eine Anhänger-Aktion ausgerufen, um Autofahrer umfassend zu informieren. Wer häufiger schwere Gespanne fährt, kann sich hier auch schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorbereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Die Anhänger-Aktion bei der Fahrschule Fit to drive mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE beginnt am [7.-11.Juni]. Genauere Auskunft erteilen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker telefonisch unter 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum . Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt. http://de.fotolia.com/id/8623414
Mehr erfahren >Fahr nicht in die Anhänger-Falle!
27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, viele Leute ärgern sich, dass sie bei der Fahrausbildung nicht gleich den Führerschein der Klasse BE für Anhänger mitgemacht haben. Denn mit der B-Klasse kannst Du nur begrenzt Gespanne fahren: Schon wenn der Anhänger ein wenig zu schwer ist, begehst Du eine Straftat! Wenn Du also "mal eben" den Umzug für einen Kumpel mit Anhänger besorgst und dabei nicht auf das zulässige Gesamtgewicht achtest, kannst Du mit etwas Pech gewaltigen Ärger bekommen. Damit Dir das nicht passiert, haben wir in diesem Newsletter alles Wichtige zum Thema Gespanne zusammengestellt. Bitte lies Dir unsere Tipps aufmerksam durch - es lohnt sich! Gespannt darfst Du auch sein: auf unsere tolle neue Aktion für alle, die davon träumen, auf zwei Rädern durch die Gegend zu brausen. Und natürlich wie immer auf Kurioses und unser Gewinnspiel. Allzeit gute Fahrt wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
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