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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Traumjob mit Verantwortung

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Beruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer hat Vorfahrt, wie berechnet sich der Bremsweg eines Pkws und was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Viele glauben, dass der Beruf des Fahrlehrers sich größtenteils darin erschöpft, Fragen wie diese zu beantworten – und ab und zu den Schülern ins Lenkrad zu greifen. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Hauptaufgabe eines Fahrlehrers ist, die Schüler zu sicheren Fahrern zu machen“, so Andreas Brökelmann, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Und dazu reicht es nicht aus, ihnen theoretisches Wissen vorzusetzen.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer, neben der fachlichen Kompetenz, vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. „Gerade junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus“, weiß Brökelmann. „Ein gutes Verhältnis zu den Schülern ist daher ganz wichtig. Nur wenn wir sie erreichen, können wir ihnen bewusst machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr im schlimmsten Fall das Leben anderer – und ihr eigenes – zerstören können.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen. Die Kosten für die Ausbildung liegen normalerweise zwischen 6.000 und 7.000 Euro. „Eine Investition, die sich lohnt, wenn man in einem sozialen Beruf mit Zukunft arbeiten will. Zudem kann Meister-Bafög beantragt werden“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Fragen zur Fahrlehrerausbildung beantwortet Andreas Brökelmann gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.

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Niedriges Konto – sichere Zukunft

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Auch nach der Reform können Punkte in Flensburg abgebaut werden Bei acht ist Schluss: Die Reform des Verkehrszentralregisters hat den Punktestand, der zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, stark nach unten verschoben. Auch wenn seit dem ersten Mai insgesamt weniger Punkte vergeben werden, sollte man deshalb rechtzeitig die Notbremse ziehen, wenn das Konto steigt. „Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen“, erklärt Andreas Brökelmann, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und ersetzt das bisherige Aufbauseminar plus verkehrspsychologische Beratung. „Der verkehrspädagogische Teil wird von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt und an die individuellen Verstöße der Teilnehmer angepasst“, erläutert Brökelmann. „Den zweiten Teil übernehmen Verkehrspsychologen. Sie zeigen den Teilnehmern, wie sie ihr persönliches riskantes Fahrverhalten ändern können.“ Beide Teile umfassen jeweils zwei Module von 90 bzw. 75 Minuten. „Zeit, die man rechtzeitig investieren sollte“, rät Fahrlehrer Brökelmann, „denn haben Sie erst einmal 6 Punkte erreicht, können Sie diese nicht mehr abbauen. Außerdem lässt sich das Konto nur alle fünf Jahre um einen Punkt reduzieren. Deshalb ist es nicht verkehrt, schon beim ersten Punkt in Flensburg ein Fahreignungsseminar zu besuchen.“ Und was passiert, wenn das Punktekonto bereits prall gefüllt ist? „Auch eine Teilnahme bei 6 oder 7 Punkten ist sehr sinnvoll und kann sich bei einer Gerichtsverhandlung manchmal strafmildernd auswirken. Zwar verringert sich durch die Teilnahme der Kontostand nicht mehr, aber mit einem veränderten Fahrverhalten können Sie weitere Punkte eventuell vermeiden.“ Die Fahrschule Fit to drive GmbH bietet den verkehrspädagogischen Teil des Seminars regelmäßig für Gruppen und Einzelpersonen an. Auf Wunsch wird auch die Teilnahme am verkehrspsychologischen Teil organisiert. Fragen beantwortet bi gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62,59269 Neubeckum.

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Stufe für Stufe zum erfahrenen Biker

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein früher Einstieg in den Motorrad-Führerschein lohnt sich Wenn 16-Jährige den Motorrad-Führerschein machen, werden sie nicht sofort mit schweren Maschinen auf Deutschlands Straßen losgelassen. „Jugendliche erhalten zunächst die Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder“, erklärt Andreas Brökelmann, einer der drei Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Das war schon immer so. Seit letztem Jahr gilt danach jedoch eine neue stufenweise Regelung.“ Der Weg zum unbeschränkten Führerschein sieht seit Anfang 2013 folgendermaßen aus: Nach zwei Jahren kann eine weitere praktische Prüfung für die Klasse A2 abgelegt werden. Mit diesem Führerschein dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW gesteuert werden. Ab einem Alter von 18 Jahren ist er auch im Direkteinstieg zu haben. Früh anzufangen lohnt sich, denn wer im Besitz der Klasse A2 ist, darf nach weiteren zwei Jahren die nächste praktische Prüfung ablegen, um nach Bestehen die unbeschränkte Klasse A zu erhalten. So können bereits 20-Jährige auch schwere Maschinen fahren. Ein Direkteinstieg in diese Klasse ist dagegen erst mit 24 Jahren möglich. Eine sinnvolle Regelung, findet Fahrlehrer Brökelmann. „Zweiradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, und je schneller die Maschine, desto höher das Unfallrisiko. Eine gute Ausbildung und langjährige Fahrpraxis ist deshalb für Biker besonders wichtig.“ Der Fahrschulinhaber rät grundsätzlich dazu, es langsam anzugehen: „Auch ältere Semester, die direkt in die unbeschränkte Klasse A einsteigen, sollten sich nicht gleich auf eine schwere Maschine setzen, sondern erst einmal Erfahrung auf einem leichteren Modell sammeln.“ Und die Kosten für den Stufenführerschein? Laut Brökelmann sind sie nicht so hoch, wie man befürchten könnte: „Es muss jeweils nur eine praktische Prüfung absolviert werden; die theoretische entfällt. Und da die Aufstiegskandidaten bereits ein gutes Fahrgefühl auf zwei Rädern entwickelt haben, ist es normalerweise mit ein paar Übungsstunden getan.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet Andreas Brökelmann gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99, info@fittodrive.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.

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Weniger Punkte in Flensburg

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai reformiert Ein bisschen zu rasant an einer Baustelle vorbeigefahren, unberechtigt in der Umweltzone erwischt worden oder leicht einen Außenspiegel berührt und nicht angehalten: Rund neun Millionen Bundesbürger sind in Flensburg registriert, ein Großteil wegen formaler Verstöße, die keine unmittelbare Gefahr darstellen. Das ändert sich nun. Am 1. Mai tritt eine Reform in Kraft, die das Verkehrszentralregister auf seinen eigentlichen Zweck reduzieren soll: schwere Verstöße, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, zu registrieren und jeden, der durch mehrmalige Gefährdungen auffällt, entsprechenden Maßnahmen zu unterwerfen. „Das bedeutet nicht, dass etwa Unfälle mit leichtem Sachschaden, Beleidigungen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote nicht mehr geahndet werden“, erklärt Andreas Brökelmann, einer der drei Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Es gibt aber keine Punkte mehr dafür.“ Erfasst werden ab Mai nur noch Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden, und schwere Straftaten, für die eine rechtskräftige Verurteilung bzw. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Nach dem neuen System gibt es ein bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Und was geschieht mit den alten Punkten? „Da werden viele aufatmen“, meint Fahrlehrer Brökelmann. „Taten, die nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, verschwinden zum 1. Mai automatisch von der Liste. Alle verbleibenden Einträge werden dann in das neue Punktesystem umgerechnet. Aber Vorsicht: Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld erhöht, sodass sie eintragungspflichtig bleiben.“ Mit der Anzahl der vergebenen Punkte sinkt allerdings auch der Punktestand, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. „Bei acht Punkten ist Schluss“, so Brökelmann. „Doch zum Glück bleibt die Möglichkeit, durch rechtzeitige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Punktestand zu verringern.“ Fragen zum neuen System und zum Punkteabbau beantwortet Andreas Brökelmann gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99, unter info@fittodrive.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62,59269 Neubeckum.

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Sicher fahren über die Feiertage

15.12.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Schon 0,3 Promille können zu viel sein Seit 2007 gilt für Fahranfänger das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer Andreas Brökelmann. „Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so einer der Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“ Mit dieser Richtschnur fahren auch langjährige Führerscheinbesitzer, für die die 0,5 Promille-Grenze gilt, auf der sicheren Seite. Denn der Fahrstil kann schon bei einer geringen Menge Alkohol im Blut beeinträchtigt werden. „Was viele nicht wissen: Auch eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden“, erklärt Brökelmann. „Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Selbst erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch ans Steuer?“ Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also sinnvoll, sie sich zum persönlichen Gesetz zu machen. Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der Fahrlehrer dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“ Tipps zum sicheren Fahren gibt Fahrschule Fit to drive GmbH gern unter info@fittodrive.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.

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