Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Fahrfehler sind keine Kavaliersdelikte!
15.10.2015 | FAHRSCHUL-WISSENGerade die kleinen Dinge zählen im Straßenverkehr Schulterblick, Rechts vor Links, halten am Stoppschild: Jeder Autofahrer weiß, wie korrektes Verkehrsverhalten funktioniert. Doch nur die wenigsten wenden dieses Wissen an. „Hand aufs Herz, halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen und den vorgeschriebenen Abstand immer ein?“, fragt Andreas Brökelmann, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Ich kenne nur wenige Leute, die diese Frage mit einem ehrlichen Ja beantworten können.“ Der engagierte Fahrlehrer verbringt viel Zeit damit, seinen Schülern diese Verhaltensregeln einzuprägen. Und er prägt ihnen ein, sie nach Bestehen der Prüfung nicht wieder zu „vergessen“, nur weil andere Verkehrsteilnehmer sich nicht daran halten. „Wer unsere Schule durchlaufen hat weiß, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, erklärt Brökelmann. „Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern.“ Doch viele Autofahrer verzichten aus Bequemlichkeit auf vermeintliche Kleinigkeiten wie den Schulterblick. Ebenso wird es als Kavaliersdelikt angesehen, auch mal mit 70 km/h durch die Stadt zu rasen, wenn man es gerade eilig hat. „Dabei besteht noch nicht einmal ein Rechtsanspruch auf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, weiß Fahrschulinhaber Brökelmann. „Unter gewissen Umständen kann Tempo 40 schon zu hoch sein.“ Selbst nach einer hervorragenden Ausbildung kommen junge Autofahrer schnell in Versuchung, das Gelernte wieder über Bord zu werfen, wenn sie sehen, dass sich niemand daran hält. „Erfahrene Verkehrsteilnehmer sollten ein Vorbild für die Jugend sein. Dass sie stattdessen Fehlverhalten vorleben, ist verantwortungslos. Wir alle sollten uns regelmäßig fragen, was uns wichtiger ist: Ein wenig Bequemlichkeit oder Sicherheit im Straßenverkehr – für uns und für andere“, so Brökelmann. Nicht nur das Fahren mit zu geringem Abstand oder zu hoher Geschwindigkeit sind die Ursache zahlreicher Auffahrunfälle, sondern oft ist es einfach die Faulheit, den Blinker zu setzen. Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Gerade im Straßenverkehr sollten wir das nicht vergessen! Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet bi gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.
Mehr erfahren >Der Schlüssel zum Verständnis
15.09.2015 | FAHRSCHUL-WISSENDas bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die zwei- bis dreistelligen Einträge auf der Rückseite Ihres Führerscheins bedeuten? Dann gehören Sie wahrscheinlich zu denjenigen, die bei der Ausstellung ihrer Fahrerlaubnis nicht ausreichend über die eingetragenen Schlüsselzahlen informiert worden sind. Laut AndreasBrökelmann, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH, wird dieser Pflicht leider häufig nicht nachgekommen. „Hinter den Schlüsselzahlen verstecken sich Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben, die wegen der geringen Größe des Führerscheins nicht ausgeschrieben werden können“, erklärt der langjährige Fahrlehrer. „Jeder Führerscheininhaber sollte wissen, was in seiner Fahrerlaubnis vermerkt ist!“ Die Schlüsselzahlen in Feld 12 beziehen sich auf die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen, hinter denen sie eingetragen sind. Diejenigen, die für alle erteilten Klassen gelten, findet man in der letzten Zeile von Feld 12. Dabei unterscheidet man zwischen den aus zwei Ziffern bestehenden harmonisierten EU-Schlüsselzahlen und den dreistelligen, die nur in Deutschland gelten. Unterschlüsselungen in Form von zwei Ziffern und/oder Buchstaben werden durch einen Punkt abgetrennt. „Der Eintrag 01 bedeutet zum Beispiel, dass Sie laut ärztlichem Gutachten ausdrücklich eine Sehhilfe oder Augenschutz benötigen, die Angabe 01.01, dass eine Brille obligatorisch ist, 01.02 dagegen, dass Sie Kontaktlinsen tragen müssen“, erklärt Fahrlehrer Brökelmann. Ein weiterer wichtiger Eintrag ist die 05, die Fahrbeschränkungen aus medizinischen Gründen auflistet, darunter: 05.01 – nur bei Tageslicht, 05.07 – nicht gültig auf Autobahnen und 05.08 – kein Alkohol. Der Eintrag 10 weist auf eine angepasste Schaltung hin, die 15 auf eine angepasste Kupplung und die 20 auf angepasste Bremsmechanismen. Nationale Schlüsselzahlen verweisen größtenteils auf Auflagen für die einzelnen Klassen. Fragen zu den Schlüsselzahlen und einzelnen Bedeutungen, auch für die Führerscheinklasse A, beantwortet Brökelmann gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.
Mehr erfahren >Kennst Du Dich aus?
15.09.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, hast Du Dich auch schon einmal gefragt, was die Zahlen und Buchstaben auf der Rückseite Deines Führerscheins eigentlich bedeuten? Heute findest Du es heraus – egal, ob Du auf vier oder auf zwei Rädern unterwegs bist. Lies gleich weiter, damit Du danach bei Familie und Freunden mit Deinem neuen Wissen glänzen kannst! Viel Spaß dabei wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Helden auf Deutschlands Straßen
15.08.2015 | FAHRSCHUL-WISSENFahrlehrer: ein stark unterschätzter Beruf Wenn es um angesehene Berufe mit Verantwortung geht, fallen den meisten Menschen Juristen, Mediziner, Ingenieure oder Journalisten ein. An Fahrlehrer denken die wenigsten. Bedauerlich, findet Andreas Brökelmann, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH: „Jeden Tag sind meine Kolleginnen und Kollegen auf Deutschlands Straßen unterwegs, um aus Fahrschülern verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer zu machen. Falsches Verhalten im Straßenverkehr kann Leben zerstören. Unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass es nicht so weit kommt!“ Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtige Fächer an der Fahrlehrerfachschule. In einem mehrmonatigen Praktikum beweisen die Auszubildenden, dass sie das Gelernte anwenden können. „Aber ausgelernt haben wir nie“, erklärt Brökelmann. „Alle vier Jahre müssen Fahrlehrer eine mehrtägige Weiterbildungen besuchen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch bezüglich der Unterrichtsgestaltung, auf dem Laufenden.“ Fahrlehrer Andreas Brökelmann reicht das jedoch nicht. Ständig suchen er und sein Team nach neuen wirkungsvollen Wegen, um junge Menschen zu sicheren Fahrern auszubilden: „Jedes Jahr nehmen wir an freiwilligen Weiterbildungen teil. Das sind wir der Verantwortung, die unser Beruf mit sich bringt, schuldig.“ Die modernen Ausbildungsmethoden der Fahrschule Fit to drive GmbH tragen dazu bei, dass junge Menschen mit Spaß und Motivation lernen. „Die Fahrschüler machen sich das Gelernte wirklich zu eigen. Damit stellen wir sicher, dass sie es später auch anwenden. Und davon profitieren letztendlich alle Verkehrsteilnehmer.“ Fahrlehrer wie Andreas Brökelmann mit Liebe zu ihrem Beruf, viel Verständnis für junge Menschen und einem starken Bewusstsein für die Verantwortung, die ihre Arbeit mit sich bringt, leisten jeden Tag Großes. Fragen zum Beruf des Fahrlehrers und den Ausbildungsmethoden in der Fahrschule Fit to drive GmbH beantwortet bi gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.
Mehr erfahren >Wieder was gelernt!
15.08.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Man lernt nie aus – das gilt nicht nur für Dich, sondern auch für uns. Warum das Lernen auch für Fahrlehrer eine große Rolle spielt und warum das auch super für Dich ist, erfährst Du in diesem Newsletter. Besonders interessiert uns, wie unsere Fahrschüler möglichst schnell und effektiv lernen können. Bei der praktischen Ausbildung auf zwei Rädern ist zum Beispiel klar: Auch die Lehrer müssen auf dem Bike sitzen. Informiere Dich gleich, warum das so wichtig ist! Viel Spaß beim Lesen und Lernen wünscht Dir Dein Team von Fahrschule Fit to drive GmbH
Mehr erfahren >Endlich Durchblick beim Thema Anhänger!
15.07.2015 | FAHRSCHUL-WISSENB, B96 und BE: wie viel Anhang ist erlaubt? Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Sofern die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers höher ist als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination eine zGM von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Andreas Brökelmann von der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das Anhängegewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Fahrlehrer Brökelmann erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE berechtigt darüber hinaus zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welchen Weg Sie sich entscheiden", rät Fahrschulinhaber Brökelmann. „Und gehen Sie dabei nicht nur vom Jetzt-Zustand aus, sondern denken Sie auch an die Zukunft. Die zGM von 4.250 kg kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Andreas Brökelmann , den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät bi Interessenten gern telefonisch unter 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.
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