Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.08.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Schon Hustensaft kann Punkte in Flensburg bringen

Drogen am Steuer – die meisten Autofahrer werden empört den Kopf schütteln, wenn man sie auf dieses Thema anspricht. Doch viele haben diese Straftat schon begangen, ohne es zu wissen: 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass Hustensaft oder Schmerztabletten ihr Fahrverhalten beeinflussen können. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker, Inhaber der Fahrschule Fit to drive GmbH. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, sollte das Auto in der Garage bleiben.“

Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Und das gilt auch für all die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, wissen Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen.

Schnell eine Tablette gegen die Kopfschmerzen einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto also gleich stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

„Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, meint der engagierte Fahrlehrer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“

Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder unter info@fittodrive.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.

Zurück zu den News