Ein Gläschen kann bereits zu viel sein!
15.11.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN
Mit „Null Promille“ fahren Sie auf der sicheren Seite
Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, finden die Fahrlehrer Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker.
„Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so die Inhaber der Fahrschulen Fit to drive. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“
Auch die 0,5-Promille-Grenze und die Erhöhung der Bußgelder für Alkoholdelikte haben zu einer deutlichen Verbesserung der Unfallstatistiken geführt. Ist die Forderung da wirklich angebracht, dass Autofahrer auch noch auf das „eine Gläschen“ verzichten sollen?
„Genaugenommen sollten sie das jetzt schon tun“, erklärt Andreas Brökelmann. „Denn was viele nicht wissen: Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Auch erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch fahren?“
Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der engagierte Fahrlehrer dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“
Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen. Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt Andreas Brökelmann gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99, über info@fittodrive.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum.