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Andere Länder, andere Sitten!

15.06.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Verkehrsvergehen im Ausland können die Reisekasse empfindlich schröpfen

Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden.

„Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, wissen Fahrschulinhaber Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“

Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Ländern und Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, raten Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker.

Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, haben die Inhaber der Fahrschulen "Fahrschule Fit to drive" noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“

Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet Burkhard Brinkkötter, Andreas Brökelmann und Andreas Klünker auch gern unter der Durchwahl 02525 / 95 11 99 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Fit to drive GmbH, Hauptstraße 62, 59269 Neubeckum oder unter info@fittodrive.de.

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