Schlaganfall: das Aus für die Mobilität?
27.04.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN
Expertenrat ist wichtig, wenn Patienten sich wieder ans Steuer setzen wollen
Nach einem Schlaganfall ist meist nichts mehr, wie es vorher war. Viele selbstverständliche Dinge im Leben sind nun unter Umständen nicht mehr möglich. Nicht nur ist die Beweglichkeit oft eingeschränkt, auch die Persönlichkeit ändert sich: Reaktionsminderung, Orientierungsprobleme, Aufmerksamkeitsstörungen, Wesensveränderungen und eingeschränkte Kritikfähigkeit können auftreten. Was das für Autofahrer bedeutet, weiß Andreas Brökelmann von Fahrschule Fit to drive GmbH:
„Ein Schlaganfall muss nicht heißen, dass man nie wieder hinters Steuer darf.“, erklärt der erfahrene Fahrlehrer. „Wichtig ist aber, die Entscheidung Experten zu überlassen: Zunächst muss die Fahrtauglichkeit von einem Facharzt überprüft werden. Der wird eventuell Maßnahmen wie zusätzliche Fahrstunden oder den Besuch beim Augenarzt oder Neurologen verordnen. Bei körperlichen Symptomen wie Lähmungen muss außerdem das Gutachten eines Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr eingeholt werden. Beide Gutachten legen Sie dann bei der Führerscheinstelle vor.“
Bei der Beurteilung wird genau abgewogen, welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat der Patient einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, eventuell mit Auflagen und Beschränkungen, wie z.B. nur Automatik-Wagen oder nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Vielleicht ist es nötig, das Fahrzeug umzurüsten, z.B. das Gaspedal nach links zu verlegen. Der Umbau muss danach von TÜV oder DEKRA abgenommen werden.
Vorsicht: Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden will und sich einfach so wieder ans Steuer setzt, macht sich strafbar und verliert außerdem den Versicherungsschutz. Auch mangelnde Aufklärung durch die behandelnden Ärzte schützt vor Strafe nicht. „Wer fahruntauglich ist, gefährdet im Straßenverkehr sich selbst und andere!“, warnt Andreas Brökelmann. „Natürlich sind Arzt- und Behördengänge unbequem - aber nur so geht man auf Nummer Sicher.“
Nach dem Schlaganfall ändern sich das Körpergefühl und das Verhalten. „Patienten sollten daher unbedingt Fahrstunden nehmen, um wieder mehr Sicherheit zu gewinnen.“, so Andreas Brökelmann. „Wenn es notwendig ist, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen oder mit dem umgebauten Auto einen Fahrtest abzulegen, bereitet ein Fahrlehrer Sie gezielt darauf vor.“
Alle wichtigen Informationen zum Thema Fahren nach dem Schlaganfall und zum Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung erhalten Sie bei Andreas Brökelmann unter der Durchwahl 0171 7268866 Be / 0171 4316864 Oe & Di / 0171 2197107 Nb & St oder direkt in die Fahrschule: 59269 Neubeckum, Hauptstraße 62